Holzlesescheine fürs Sammeln von liegendem Brennholz für Brauchtumsfeuer oder im heimischen Feuerkorb zum Abbrennen im Garten sind unter folgenden Bedignugen möglich:
Der Holzleseschein ist zwischen einem Tag oder einer Woche im Jahr gültig und erlaubt, bei Tageslicht (zwischen Sonnenaufgang und -untergang) Holz zu sammeln, das bei Waldarbeiten in vorher festgelegten Waldbereichen übrig geblieben ist. Dabei wird die Menge des Holzes vorher festgelegt. Bäume fällen ist verboten!
Der Holzleseschein wird innerhalb der Schonzeiten für Wildtiere nicht vergeben!!!
(Schonzeit = die Monate März, April, Mai, Juni und Juli).
Nach dem Sammeln wird das Holz am Wegrand gestapelt. Der Kassierer begutachtet, vermisst es und setzt den Preis fest. Danach kann es mitgenommen werden.