Mit dem Beginn der kalten Jahreszeit steigt auch der Bedarf an Brennholz. Der Schutz von Brennholzselbstwerbern sollte bei der Aufarbeitung jederzeit oberste Priorität haben. Um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit bei der Waldarbeit zu erhöhen, stellt der PEFC-Waldstandard für nachhaltige Waldbewirtschaftung Anforderungen für die Tätigkeiten von Brennholzselbstwerbern im Wald.
Haben Sie bei uns Brennholz zur Selbstwerbung bestellt, senden wir Ihnen das PEFC „Merkblatt Brennholz“ zu. Dies liefert eine kurze und prägnante Übersicht für eine konforme Brennholzaufarbeitung in PEFC-zertifizierten Wäldern.
Darüber hinaus enthält es wertvolle Tipps und Hinweise, die zwingend einzuhalten sind.
Konkret geht es dabei um folgende Punkte:
- Voraussetzungen
- Persönliche Schutzausrüstung
- Allgemeines Verhalten
- Geräte und Werkzeuge
- Aufarbeiten von liegendem Holz
- Fällungsarbeiten
Jeder Brennholzselbstwerber muss eine Verpflichtungserklärung unterschreiben, indem er das PEFC Merkblatt für Brennholzselbstwerber zur Kenntnis genommen hat, unsere Forstwirtschaftskarte mit Rettungspunkten erhalten und seine Motorsägenbescheinigung vorlegt.
Darüberhinaus ergeben sich noch ein paar Richtlinien zur Aufarbeitung in unseren Waldflächen:
Der Brennholzwerber erklärt gegenüber dem Forstbetrieb, dass:
a) er ein qualifizierter Motorsägen Lehrgang absolviert hat, und ein Nachweis vorgelegt wird, und eine Kopie der Teilnahmebescheinigung der Erklärung beilegt,
b) er Brennholz nur für den eigenen Verbrauch wirbt und er kein gewerblicher Selbstwerber ist,
c) ausschließlich biologisch schnell abbaubare Kettenhaftöle verwendet werden,
d) für handgeführte Arbeitsgeräte mit Verbrennungsmotor ausschließlich Sonderkraftstoff verwendet wird,
e) er aufgearbeitetes Brennholz nicht im Wald lagert oder mit Planen abgedeckt wird,
f) er an Sonn- und Feiertagen kein Brennholz im Wald aufarbeitet,
g) er nur auf mit Schotter befestigten Wegen mit seinem Fahrzeug fährt,
h) er erst Industrieholz aufarbeitet, nachdem die Rechnung bezahlt ist.
Folgende Unterlagen wurden ausgehändigt:
+ PEFC-Praxishilfe 04 – Merkblatt Brennholz
+ Forstkarte & Hinweise zu Rettungspunkten
+ Fahrtberechtigung für Waldwege wird mit Holzmengen Zuteilung für den Zeitraum der Aufarbeitung für das jeweiligen Forstwirtschaftsjahr erteilt
Die Selbsterklärung zur Unterschrift für Brennholzselbstwerber finden sie zum Download hier:
Die Forstwirtschaftskarte mit Angabe der Rettungspunkten finden sie zum Download hier:
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formblatt an:
bestellung@waldinteressentenschaft-hebenshausen.de