Das Brennholz wird nur in Selbstwerbung angeboten. Es handelt sich i.d.R. um Buchen oder Eichen Kronenholz. Wer Holz mit einer Motorsäge bearbeitet muss einen qualifizierten Motorsägelehrgang absolviert haben und nachweisen.
Nach einenm Waldbegang wird dem Brennholzselbstwerber eine fester Bereich im Wald zugeteilt, wo er das Brennholz aufarbeiten kann. Die Aufarbeitung sollte innerhalb von 3 Monaten durchgeführt werden. In Ausnahmefällen kann ein verlängerter Zeitraum beantragt werden.
Es dürfen nur befestigte Waldwege befahren werden. Das Befahren des Bestandes ist verboten!
Nach Ausgabe des Holzabgabezettels und Zahlung des Kaufpreises darf abgefahren werden. Wenn aus forstwirtschaftlicher Sicht Fichten, Eschen, Buchen und Eichen zum Einschlag kommen oder nur eine reduzierte Brennholzmenge geschlagen werden kann, kann die Brennholzmenge entsprechend gemischt oder reduziert sein.